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Prüfungen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfstelle

#### Voraussetzungen

Prüfstellen sind anzuerkennen, wenn

* für die Prüfstelle eine fachlich geeignete und erfahrene Person mit der Leitung betraut und für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich ist,
* sie über ausreichend qualifiziertes und zuverlässiges Personal verfügen,
* sie so ausgestattet sind, dass eine umfassende Überprüfung der Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane möglich ist,
* sie den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 Euro erbringen, der von einer Bank oder Versicherung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgestellt wurde.

Staatliche Prüfstellen und anerkannten Prüfstellen haben die mit der Durchführung der Prüfungen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfstelle für die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten auf der Grundlage eines internen Konzeptes aus- und fortzubilden sowie ein Qualitätshandbuch zu führen. Sie haben an den für die Prüfstellen ausgerichteten Schulungskursen teilzunehmen.

Prüfstellen dürfen nicht die von ihnen selbst geplanten, eingerichteten oder betriebenen Anlagen überprüfen

Hinweis:

Die Anerkennung ist zu befristen und kann auf bestimmte Untersuchungen und Prüfungen beschränkt werden. Sie kann eventuell Nebenbestimmungen enthalten. Die Anerkennung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.

Prüfungen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfstelle

Stadt Kelkheim (Taunus)
Kelkheim (Taunus)
Vollzeit

Veröffentlicht am 20.07.2024

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