Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind. Ein Lohnsteuerhilfevereinist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.